Ein Plädoyer für eine Zweite Aufklärung

FORSCHUNGSSCHWERPUNKTE



Da ich in die Kriminologie als Psychologe einstieg, standen persönlichkeitsspezifische Merkmale als Ursachen für Kriminalität im Vordergrund. Die Untersuchung von Lernprozessen bei Straffälligen und die Behandlung von Straffälligen im Strafvollzug standen daher im Mittelpunkt. Dazu gehörte die intensive Mitarbeit zur Reform des Strafvollzugs, eine erfolgreiche Bewegung, die zur Einführung des Resozialisierungsvollzugs und der sozialtherapeutischen Anstalt anstelle des bloßen Verwahrvollzugs führte.

Ein weiterer Forschungsschwerpunkt war die wissenschaftliche Gesetzgebungslehre und ihre Anwendung. Dieser Forschungsschwerpunkt begann in der Mitarbeit als Assistent an der Gesetzgebungslehre von Peter Noll, setzte sich fort in der Mitgliedschaft im AE-Arbeitskreis deutscher, österreichischer und schweizerischer Strafrechtslehrer und endete erst 2012. Es entstanden Gesetzentwürfe zum allgemeinen und besonderen Teil des Strafrechts, zum Strafprozessrecht und zum Strafvollzugsrecht.

Zu meinen Forschungsschwerpunkten gehörte auch die Frage, welchen Einfluss die Architektur auf die Entstehung von kriminellen Handlungen in Gebäuden hat. Im Gegensatz zu den Ergebnissen von Paul Newman für die USA, ließ sich in den Untersuchungsgebieten in München und Regensburg ein Zusammenhang zwischen Baustruktur und Kriminalität nicht nachweisen. Das Hineinschwappen von Straßenkriminalität in anonyme große Hochhäuser findet bei uns noch nicht statt. Die zwingende Anhörung der Polizei bei der Aufstellung der städtischen Bebauungspläne brauchte daher nicht eingeführt zu werden.

Forschung und Lehre führten zu einer entscheidenden Aspekterweiterung. Persönlichkeitsspezifische Merkmale blieben als Ursachen für strafbares und sozial abweichendes Verhalten  zwar bestehen. Aber als besonders bedeutsame Variable für Kriminalität traten die Bedingungen der Sozialstruktur hinzu und in den Vordergrund. Der Forschungsaufenthalt in Papua Neuguinea war daher Impuls, gesellschaftliche Strukturen und die Entscheidungsprozesse des Gesetzgebers, der ihre inhaltliche Ausformung maßgeblich beeinflusst, zu untersuchen. Forschungsschwerpunkt war letztlich die Frage, wie sich Bedingungen der Sozialstruktur homogen, zukunftsorientiert und optimal sozialisationsfreundlich gestalten lassen.